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Sie haben einen Glasbruch an Ihrer Seiten- Heck- Windschutz- oder Fondscheibe erlitten?*

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenort, sowie den Schadenhergang!   

*Auch Blinkercelonen, Scheinwerfer, Panoramadächer und ähnliches sind im Rahmen Ihrer Kaskoversicherung mitversichert.

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen.

wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Hauptsitz Mitterstrasse 2/1 & DG

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Stadtbüro Keplerstrasse 70

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