Sie haben einen Glasbruch an Ihrer Seiten- Heck- Windschutz- oder Fondscheibe erlitten?*
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
- Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
- Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenort, sowie den Schadenhergang!
*Auch Blinkercelonen, Scheinwerfer, Panoramadächer und ähnliches sind im Rahmen Ihrer Kaskoversicherung mitversichert.
Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen.
wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!